Informationen für Bauherren
Was Sie als Bauherr wissen müssen?
Antrag
Die Herstellung von Anschlüssen sowohl für Trinkwasser als auch für Schmutzwasser ist beim Wasser- und Abwasserzweckverband "Beetzseegemeinden" zu beantragen. Das entsprechende Formular erhalten Sie in der Geschäftsstelle oder unter Formulare - zum Ausdrucken. Wir senden Ihnen auf Anforderung das Formular auch per Fax oder E-Mail zu.
Das ausgefüllte Formular und die erforderlichen Pläne schicken Sie an uns zurück.
- Flurkarte mit Kennzeichnung des betreffenden Flurstückes,
- Lageplan mind. M 1:500, aus dem die örtliche Lage des Gebäudes zur Straße und zu den benachbarten Gebäuden eindeutig hervorgeht, maßstabsgerecht.
- Kennzeichnung des Hausanschlussraumes
- Gebäudegrundrisse M 1:100 mit Höhe der Kellersohle/Erdgeschossfußboden über NN, Angaben zum vorgesehenen Verlauf der Trinkwasserleitung in das und Schmutzwasserleitung aus dem Gebäude, Angaben zur Nutzug der Räume und sämtlicher in Frage kommender Einläufe, Angaben zu Nennweiten und Art der verwendeten Materialen, Lage etwaiger Absperrarmaturen und Rückstauverschlüsse
- Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges oder Kaufvertrages
- bei Neubauten: Tag der erteilten der Genehmigung der Unteren Baubehörde
Auskunft zu den vorhandenen Leitungen und deren Lage erhalten Sie zur Planung Ihrer Baumaßnahme auf Anforderung telefonisch bzw. per E-Mail/ per Fax.
Sollten sich für Sie Fragen dazu ergeben, stehen wir Ihnen telefonisch oder während der Geschäftszeiten auch persönlich gern zur Verfügung.
Bescheid
Nach Prüfung Ihrer eingegangenen Unterlagen und der vorhandenen Anschlussmöglichkeiten erhalten Sie einen Bescheid zu Ihrem Antrag, in dem das für Sie Zutreffende erläutert wird. Mit dem Bescheid erhalten Sie ein Formular für die Inbetriebnahmemeldung.
In der Regel geht es dann folgendermaßen weiter:
Die Anschlussleitung Trinkwasser wird ausschließlich vom Verband hergestellt und unterhalten. Dies betrifft den Teil der Leitung von der Versorgungsleitung bis zum Wasserzähler (einschl. der Wasserzählerhalterung und der Absperrventile – Wasserübergabestelle).
Die Anschlussleitung Schmutzwasser wird mit einem Übergabeschacht i.d.R. ca. 1m hinter der Grundstücksgrenze auf ihrem Grundstück ausschließlich vom Verband hergestellt und unterhalten.
Für diese Leistungen holt der WAZB Angebote von sachkundigen und zugelassenen Handwerkern ein.
Nach Eingang und Auswertung der Angebote erhalten Sie eine Information über die zu erwartenden Kosten und eine Erklärung zur Kostenübernahme, die Sie unterzeichnet an uns zurück senden. Die Anschlussnehmer sind verpflichtet, die Kosten für die Herstellung der Anschlussleitung, zu erstatten.
Liegt die unterzeichnete Erklärung hier vor, erfolgt die Auftragsvergabe und Herstellung Ihrer Anschlüsse.
Voraussetzung für den Beginn der Anschlussarbeiten durch den Wasser- und Abwasserzweckverband "Beetzseegemeinden" ist die erteilte Baugenehmigung.
Ist der Trinkwasserhausanschluss fertig gestellt, erfolgt der Einbau des Wasserzählers im Auftrag des WAZB. Ihr Trinkwasseranschluss ist dann betriebsbereit.
Ist der Schmutzwasser-Übergabeschacht i.d.R. auf Ihrem Grundstück errichtet, kann der Anschluss der SW-Grundleitungen aus Ihrem Gebäude an diesen durch eine sachkundige und zugelassene Firma in Ihrem Auftrage erfolgen.
Sind Ihre Grundleitungen an den Übergabeschacht angeschlossen, ist der Schmutzwasseranschluss betriebsbereit. Die Inbetriebnahmemeldung ist mit aktuellem Zählerstand an den WAZB einzureichen. Das Formular dazu erhalten Sie mit Ihrem Bescheid. Sie finden ein Formular zum Ausdrucken auch auf der Internetseite unter Formulare.
Wieviel kostet ein Hausanschluss?
Die Kosten für die Herstellung der Anschlussleitungen sind für jeden Hausanschluss unterschiedlich. Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Beetzseegemeinden" berechnet die tatsächlichen Baukosten an Sie weiter. Pauschale Anschlusskosten bzw. Verwaltungsaufwand werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt.
Grundsätzliches
Die Hausanschlussleitung wird grundsätzlich vom Wasser- und Abwasserzweckverband "Beetzseegemeinden" hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten oder beseitigt.
Die Wasserzähleinrichtung (Wasserzähler), die waagerecht oder senkrecht eingebaut werden kann, darf nicht ohne die Genehmigung des Verbandes umbaut werden und muss jederzeit einsehbar, zugänglich und frostfrei sein. Der Wasserzähler ist und bleibt Eigentum des Wasserversorgers.
Die Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäude. Hier beginnt die Hausinstallation (Kundenanlage) mit der Verteilung bis zu den Entnahmestellen. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter der Grundstücksanschlussleitung (mit Ausnahme des Wasserzählers) ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.